Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bedeutet im deutschen Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel.
| Wort | Synonyme |
| Mängelhaftung | Mängelbürgschaft |
| Mängelhaftung | Gewährleistung |