[1] Verwaltungsbehörde : Generalsekretär, Generalstaatsanwalt, [2] Fiktiver Charakter:
Generalstaatsanwalt ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für einen Landesbeamten innerhalb der Besoldungsgruppe R. Der Begriff wird auch als Übersetzung ähnlicher Amtsbezeichnungen anderssprachiger Rechtsordnungen verwendet.