[1] Rechtswissenschaft: jedes menschliche Verhalten, bei dem Rechtsfolgen eintreten
Rechtshandlung ist in der Rechtswissenschaft ein rechtlich erhebliches Tun oder Unterlassen, bei dem die hieran von der Rechtsordnung geknüpften Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Handelnden eintreten. Gegenbegriff ist das Rechtsgeschäft.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Rechtshandlung | acte juridique | fr | m | |
Rechtshandlung | legal act | en |