Dauerleihgabe - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: die
Wort: Dauerleihgabe
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Dau•er•leih•ga•be
Plural: die Dauerleihgaben
Duden geprüft:     Dauerleihgabe Duden   Dauerleihgabe Wiktionary
PowerIndex: 3
Häufigkeit: 4 von 10
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Dauerleihgabe Wiki

Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird. Im deutschen Zivilrecht wird die Leihe durch die §§ 598 bis 606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Nach Ablauf der Leihzeit oder nach Vertragskündigung durch den Verleiher hat der Entleiher dem Verleiher die entliehene Sache zurückzugeben, § 604 BGB. Im Gegensatz zum Darlehensvertrag hat dies dieselbe Sache zu sein. Während der Leihzeit darf die Sache vom Entleiher nur vertragsgemäß gebraucht werden. Er ist ebenfalls nicht berechtigt, die Sache an Dritte weiterzugeben, § 603 BGB. Mehr lesen

Konjunktion

Singular
Nominativ die Dauerleihgabe
Akkusativ die Dauerleihgabe
Dativ der Dauerleihgabe
Genitiv der Dauerleihgabe
Plural
Nominativ die Dauerleihgaben
Akkusativ die Dauerleihgaben
Dativ den Dauerleihgaben
Genitiv der Dauerleihgaben