[1] einfaches Gefährt, das von einer Person gezogen wird
Ein Handwagen ist ein unmotorisiertes Gefährt, mit dem Fußgänger Lasten durch Zug oder Schub transportieren können. Es gibt verschiedene Ausführungen, die nach Anzahl von Rädern und Achsen unterschieden werden. Als Handwagen werden vierrädrige Gefährte bezeichnet. Geschoben werden beispielsweise Einkaufswagen, Kinderwagen, Puppenwagen und Marktchaise. Handkarren haben dagegen ein bis drei Räder.
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