[1] Person, die das Amt eines Konsuls ehrenhalber ausübt [2] Bevollmächtigung : Abgeordneter, Abgesandter, Administrator [3] Bote : Abgeordneter, Administrator, Agent
Der Konsul ist eine Amtsperson, die offiziell von einem Staat (Entsendestaat) zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels in einem fremden Land (Empfangsstaat) bestellt ist. Die Behörde, die der Konsul repräsentiert, heißt Konsulat. Konsulate werden nach diplomatischem Rang als Generalkonsulat, Konsulat, Vizekonsulat oder Konsularagentur geführt. Die behördliche Stellung ist entweder effektiv mit einem Konsularbeamten oder eine Funktion eines Nichtbeamten als Honorarkonsulat. Die meisten Staaten der Erde bieten konsularische Leistungen auch in den Konsularabteilungen der Botschaft an.
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