[1] Schild (Tafel) am Straßenrand, das den Beginn oder das Ende einer Ortschaft anzeigt und ihren Namen trägt [2] : Im Königreich Württemberg waren Ortstafeln in jeder Gemeinde angebracht und dienten ursprünglich zur Orientierung Ortsfremder. Im Gegensatz zu den heutigen Ortstafeln waren sie allerdings nicht am Ortseingang angebracht, sondern befanden sich entweder am
Der Begriff Ortstafel bezeichnet ein Schild, das sich am Beginn oder am Ende einer Ortschaft befindet und den Ortsnamen angibt. Ortstafeln zählen zur wegweisenden Beschilderung, da sie dem Verkehrsteilnehmer als Orientierungshilfe dienen. In vielen Ländern ist die Ortstafel jedoch auch ein Verkehrszeichen mit entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Bedeutung. So beginnen beispielsweise innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen im Regelfall an der dem in einen Ortsinneren abgewandten Vorderseite der Ortstafel und enden an der dem Ortsinneren zugewandten Rückseite der Tafel.
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