[1] Freizeit- und Extremsport : Sportfischer,
Der Sportfischer übt – im Gegensatz zum Berufsfischer – den Fischfang als Freizeitbeschäftigung aus.
Allerdings ist die Sportfischerei – ähnlich wie die Wildjagd – in Deutschland in den letzten Jahren infolge eines gewandelten Umwelt- und Tierschutz-Bewusstseins in die Diskussion geraten. Laut Tierschutzgesetz ist das Fangen und Töten von Wirbeltieren, also auch Fischen, ausschließlich aus „vernünftigen Gründen“ erlaubt. Als „vernünftiger Grund“ gilt die Verwertung der gefangenen Fische zum tierischen oder menschlichen Verzehr. Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich die Begriffe Angler oder Angelfischer durchgesetzt, da die Bezeichnung des Angelns als Sport nicht den vorhergenannten Bedingungen entspricht.