[1] Politik: Organisationsform einer Fraktion (Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung gemeinsamer politischen Interessen) im Parlament, bei der voneinander unabhängige Parteien sich mit ihren Abgeordneten zu einer gemeinsamen Fraktion zusammenschließen
Als Fraktionsgemeinschaft bezeichnet man die Organisationsform einer Fraktion im Parlament, bei der die Abgeordneten voneinander unabhängiger Parteien sich in einer gemeinsamen Fraktion zusammenschließen. Der Zweck einer solchen parteiübergreifenden Fraktion ist die gemeinsame Verfolgung gemeinsamer politischer Ziele.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Fraktionsgemeinschaft | koalition | sv |