Eine Abschlusserklärung dient dazu, die endgültige Erledigung eines Rechtsstreits herbeizuführen, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen ist. Der Adressat der einstweiligen Verfügung erkennt in der Abschlusserklärung die durch die einstweilige Verfügung ergangene Regelung als endgültige Regelung des Rechtsstreits an und verzichtet gleichzeitig auf die Rechte aus §§ 924, 926 und 927 ZPO. Der Abschlusserklärung geht regelmäßig das so genannte Abschlussschreiben voraus, das die Aufforderung zur Abgabe der Abschlusserklärung enthält.