Die Funktionsbezeichnung Bürovorsteher wird in Anwalts- oder Notarbüros (Kanzleien) verwendet.
Die Funktion des Bürovorstehers ist meist in größeren Anwaltsbüros bzw. Sozietäten gebräuchlich. Es handelt sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Der Bürovorsteher ist der Verwaltungsleiter eines Anwalts- oder Notariatsbüros. Seine Aufgabengebiete sind sowohl von der Größe der Kanzlei als auch von den Vorstellungen der Kanzleiinhaber (Partner) abhängig. In großen Kanzleien gibt es oft auch funktionsbezogene weitere Untergliederungen wie z. B. Leiter für Personal, Buchhaltung, EDV. Mehr lesen