Als Reichsprälaten bezeichnete man die Äbte, Äbtissinnen sowie Pröpste und Prioren der reichsunmittelbaren Klöster, Kartausen, Abteien, Domkapitel, Kollegiat- und Frauenstifte im Heiligen Römischen Reich, die direkt dem Kaiser unterstanden. Sie waren im Reichstag vertreten und in zwei Kollegien, der rheinischen und schwäbischen Prälatenbank, eingeteilt, die ihnen je eine Kuriatstimme und damit Mitbestimmung in Sachen der Reichspolitik gewährten.