Das Zollrecht war im Mittelalter das Recht, von vorbeikommenden Reisenden und Händlern einen Zoll oder eine Maut zu erheben. Meistens gewährte der oberste Landherr, zum Beispiel der Kaiser, oder der Bischof, falls dieser weltliche Macht hatte, seinen Lehensleuten oder Vasallen dieses Recht. Auch eine Stadt konnte, im Rahmen des Stadtrechts, das Zollrecht erlangen. Das Zollrecht war jahrhundertelang die Haupteinnahmequelle vieler Adliger und Monarchen, die dadurch unter anderem Kriege und den Hofstaat finanzierten. Heutzutage werden sogenannte „Wirtschaftszölle“ hauptsächlich bei der Wareneinfuhr in ein Zollgebiet erhoben, die die Warenströme steuern sollen.