Unter Arbeitsvolumen versteht man im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung die insgesamt von den Arbeitnehmern und Selbständigen bzw. mithelfenden Familienangehörigen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bei Tätigkeiten innerhalb der Produktionsgrenzen, in der Betriebswirtschaftslehre das innerhalb der Arbeitszeit von den Arbeitskräften hergestellte Absatzvolumen an Gütern oder Dienstleistungen.