Das Imparitätsprinzip im weiteren Sinne besagt, dass bei bestimmten Sachverhalten negative Erfolgsbestandteile zu einem früheren Zeitpunkt erfasst werden als positive Erfolgsbestandteile. Die Ungleichbehandlung bezieht sich auf den Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung. Dadurch werden die der Bilanzierung immanenten Unsicherheiten bewältigt. Ein Normensystem ist umso konservativer, je stärker das Imparitätsprinzip ausgeprägt ist.