[1] : Schadenverhütung hat das Ziel, Schäden zu vermeiden. Durch sie soll erreicht werden, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder der Umfang von Schäden reduziert werden. Daher umfasst sie Maßnahmen während und nach dem Schadeneintritt.
Schadenverhütung hat das Ziel, Schäden zu vermeiden. Durch sie soll erreicht werden, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder der Umfang von Schäden reduziert werden. Daher umfasst sie Maßnahmen während und nach dem Schadeneintritt. Im engeren Sinne bezieht sich der Begriff Schadenverhütung auf Schäden an Sachwerten. Im Zusammenhang mit Personenschäden wird dagegen der Begriff Unfallverhütung verwandt.