Als Handelskauf wird ein Kaufvertrag bezeichnet, der für mindestens eine der beteiligten Parteien ein Handelsgeschäft ist. Er ist im zweiten Abschnitt des vierten Buchs des Handelsgesetzbuchs (HGB) in den §§ 373-382 geregelt.
Wort | Synonyme |
Mängelrüge | Protest |
Mängelrüge | Beschwerde |
Mängelrüge | Reklamation |