Zuwendung steht für: das Gewähren von Sach- und Geldmitteln im haushaltsrechtlichen Sinn, siehe Zuwendung
das Gewähren von Geldmitteln oder Sachen durch rechtsgeschäftliches Handeln :
eine Geld- oder Sachzuwendung im geschäftlichen Rahmen, siehe Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer
eine (jährliche) Sonderzuwendung, Zuwendung oder Sonderzahlung an Arbeitnehmer, siehe Weihnachtsgeld
eine Geld- oder Sachzuwendung für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck, siehe Spende
eine Vermögensübertragung gebunden an eine Auflage, siehe Zweckzuwendung
eine unentgeltliche Geld- oder Sachzuwendung, siehe Schenkung
eine Form positiven sozialen Handelns, siehe Sozialverhalten
Beitragsbegriff der Unterstützungskasse
eine gesteigerte Wachheit und Aktivierung, siehe Aufmerksamkeit