Luftaufsicht ist in Deutschland die Bezeichnung für die unmittelbare behördliche Überwachung des Luftverkehrs. Sie wird in § 29 Luftverkehrsgesetz definiert. Die Luftaufsicht wird in Deutschland von den Bundesländern ausgeübt. Sie ist jeweils dem Verkehrsministerium zugeordnet, kann aber auch von Mittelbehörden wie z. B. Bezirksregierungen wahrgenommen werden. Die Landesbehörde kann auch Dritte mit der Ausübung der Luftaufsicht betrauen. Die Luftaufsicht darf nicht mit der Flugsicherung verwechselt werden.