[1] Wertpapiere : Aktie, Inhaberaktie, Namensaktie
Eine Vorzugsaktie ist eine Aktie, bei der der Inhaber in der Regel kein Stimmrecht als Aktionär eingeräumt bekommt. Dafür erhält er aber das Recht auf eine bevorzugte, in der Regel höhere Dividende. Ihr Gegenstück ist die Stammaktie; sie ist mit einem Stimmrecht ausgestattet. Bei der Dividende wird sie jedoch erst bedient, wenn die Ansprüche der Vorzugsaktionäre vollständig befriedigt sind. Darüber hinaus können Vorzugsaktien im Falle einer Unternehmensliquidation mit einem höheren Rang ausgestattet sein.