Der Begriff Halbjude ist ein in der Zeit des Nationalsozialismus gebräuchlicher abwertender Ausdruck für Menschen mit zwei jüdischen Großeltern. Die überwiegende Mehrzahl der Halbjuden war als „Jüdischer Mischling ersten Grades“ eingestuft. Bei gleicher „biologisch-rassischer Abstammung“ wurden Halbjuden aber rechtlich als Geltungsjuden der Gruppe der so genannten Volljuden zugeschlagen, wenn sie mit einem Volljuden verheiratet waren oder einer jüdischen Kultusgemeinde angehörten.