[1] Person, die als Gehilfe bei einem Rechtsanwalt beschäftigt ist [2] Fiktiver Charakter:
Der Rechtsanwaltsgehilfe ist überwiegend in Osteuropa und Skandinavien ein staatlich anerkannter juristischer Beruf üblicherweise mit einer Ausbildungszeit von einigen Jahren. In Litauen muss man das Studium des Bachelors und in der Ukraine ein Hochschulstudium der Rechtswissenschaft abgeschlossen sein. In Russland reicht es juristische Mittelschulbildung oder eine nicht abgeschlossene juristische Hochschulbildung.
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