- [WIKI] Der Notar (von lateinisch notārius, deutsch ‚Geschwindschreiber‘) ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Ebenso ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig.
Vor ihrer Mutterschaft war die ausgebildete Rechtsanwalts- und Notargehilfin im Bundesverband als Projektleiterin für die Aus- und Weiterbildung tätig.
Tochter Louisa lässt sich gerade zur Rechtsanwalts- und Notargehilfin ausbilden.
Die 19-jährige Anwalts- und Notargehilfin aus Friedberg schaffte es mit der letzten und 23. Startnummer allerdings nicht bis aufs Treppchen, sehr zur Enttäuschung der aparten Blondine.
Nach dem Abitur absolvierte Undine Pape-Ottensmeier eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notargehilfin.
Die gelernte Rechstanwalts- und Notargehilfin dringt in Lebenswelten vor, sucht in Räumen einsam gestorbener Menschen nach Geld und Testamenten.
Nach einer Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notargehilfin begann sie 1978 als Sekretärin und Redaktionsassistentin beim WDR.
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FAQ
arsaarsa0Wie heißt der richtige Artikel von Notargehilfin? die
loparsa2Wie ist die Silbentrennung von 'Notargehilfin'? No•tar•ge•hil•fin