[1] Gericht : Gerichtswesen, Justizapparat, Justizbehörde
Justizverwaltung ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung (Exekutive), bei der die Erfüllung allgemeiner Aufgaben der öffentlichen Verwaltung den Gerichten zugewiesen ist. Justizverwaltung ist keine Einrichtung der Rechtsprechung (Judikative), weshalb Richter bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Justizverwaltung keine richterliche Unabhängigkeit genießen. Justizverwaltung ist auch zu unterscheiden von der Gerichtsverwaltung.