Die Tragkraft eines beweglichen Körpers ist eine Hubkraft der Konstruktion, welche ein zulässiges Gesamtgewicht, welches sich aus Eigengewicht bzw. Leergewicht zuzüglich der Zuladung unter Einrechnung einer vertikalen oder horizontalen Lageveränderung zusammensetzt, ausgleichen kann ohne dass es zu einem technischen Versagen kommt. Sie grenzt sich von der physikalischen Statik ab, welche sich auf unbewegliche Körper bezieht und lediglich deren Standfestigkeit attestiert, um ein Versagen einer Baukonstruktion im Idealfall auszuschließen, jedoch das Risiko zum Kollaps deutlich zu vermindern.