[1] Tier: Als Verbiss bezeichnet man das Abbeißen von Knospen, Blättern oder Zweigen vor allem an landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich erwünschten Pflanzen. Verbiss erfolgt durch Wild- und Nutztiere.
Als Verbiss bezeichnet man das Abbeißen von Knospen, Blättern oder Zweigen vor allem an landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich erwünschten Pflanzen. Verbiss erfolgt durch Wild- und Nutztiere. Er kann den Wuchs von Pflanzen verzögern, Krüppelwuchs und Bonsaiformen verursachen oder eine Pflanze absterben lassen.
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