[1] Recht: vertragliche Regelung über die Erbringung eines Werkes gegen eine Vergütung; im Gegensatz zum Dienstvertrag wird diese Vergütung nur bei erfolgreicher Erstellung des Werkes (Werkerfolg) gezahlt; der Werkvertrag ist in Deutschland in §631 BGB geregelt
Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. Der Werkunternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt. In Abgrenzung zum Dienstvertrag wird nicht (nur) die Leistung, sondern auch und gerade der Erfolg (Werkerfolg) einer Leistung geschuldet.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Werkvertrag | contractor's contract | en | |||
Werkverträge | contractor's contracts | en | |||
Werkvertrag | contract for work | en | |||
Werkverträge | contracts for work | en |