Als Reinigungseid bezeichnet man ein auf keltische und germanische Rechtskultur zurückreichendes Verfahrenselement der Gerichtsbarkeit aus dem frühen und hohen Mittelalter, wonach bei unvollständiger Beweislage die Unwahrheit einer behaupteten Tatsache durch einen Eid beschworen wird. Ein bekannter Reinigungseid war die Erklärung, die Papst Leo III. am 23. Dezember 800 vor Karl dem Großen und weiteren Würdenträgern abgab.