Der Betriebskollektivvertrag (BKV) wurde in der DDR seit 1951 jährlich auf der Grundlage des Betriebsplans zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) in allen Betrieben, in denen eigene Betriebsgewerkschaftsorganisationen bestanden, abgeschlossen.