Bei einem steuerlichen Ausgleichsposten handelt es sich um einen Eigenkapitalposten in der Steuerbilanz, welche aufgrund verschiedener rechtlicher Bestimmungen als Hilfs- bzw. Gegenposition zum Ausgleich von Bilanzpositionen verwendet wird, wenn eine passende Gegenposition nicht vorhanden ist oder eine bereits entsprechend vorhandene Position nicht verändert werden darf.