Das Halbeinkünfteverfahren war ein Verfahren zur steuerlichen Entlastung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Es hatte in Deutschland das von 1977 bis 2000 geltende Anrechnungsverfahren abgelöst, da dieses europarechtswidrig war.
Das Halbeinkünfteverfahren galt seit 2001 für Einnahmen aus ausländischen Beteiligungen, seit 2002 auch für inländische Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Das Halbeinkünfteverfahren wurde eingeführt, um die finanziellen Nachteile der seit 2002 nicht mehr anrechenbaren Körperschaftsteuer für Anteilseigner von Kapitalgesellschaften auszugleichen.
Dem Halbeinkünfteverfahren unterlagen auch die Dividenden, die ein Investmentfonds erzielte.
Für Veranlagungszeiträume ab 2009 wurde das Halbeinkünfteverfahren durch die Abgeltungsteuer und das Teileinkünfteverfahren abgelöst.