Als Volljuristen werden in Deutschland umgangssprachlich Juristen bezeichnet, die nach der bestandenen zweiten juristischen Prüfung die Bezeichnung Rechtsassessor führen. Damit haben sie die Befähigung zum Richteramt.
Wort | Synonyme |
Volljurist | Rechtswissenschaftler |
Volljurist | Jurist |
Volljurist | Rechtsgelehrter |