Als Volljuristen werden in Deutschland umgangssprachlich Juristen bezeichnet, die nach der bestandenen zweiten juristischen Prüfung die Bezeichnung Rechtsassessor führen. Damit haben sie die Befähigung zum Richteramt.
| Wort | Synonyme |
| Volljurist | Rechtswissenschaftler |
| Volljurist | Jurist |
| Volljurist | Rechtsgelehrter |