[1] Vorrichtung zur Fixierung der Hände
Handschellen, auch Handfesseln oder Handschließen, im früheren Polizei- und Vollzugsdienst als Fesselzange bezeichnet, umgangssprachlich auch Acht oder Achter genannt, dienen zur Fesselung der Hände von Personen. Sie bestehen aus zwei miteinander verbundenen Metallringen, welche um die Handgelenke gelegt werden. Die Sicherung findet bei modernen Varianten mittels Einrasten in einen Schließmechanismus statt, welche durch Schlüsseldrehung wieder entsperrt wird.
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Wort | Synonyme |
Handfessel | Handschelle |
Handfessel | Kette |
Handfessel | Fessel |