[1] Person, die beruflich das Erbe eines Verstorbenen verwaltet
Die Nachlassverwaltung ist in Deutschland eine Form der Nachlasspflegschaft. Es handelt sich um eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft. Sie hat unter anderem das Ziel der Befriedigung der Nachlassgläubiger und dient insbesondere bei unübersichtlichem Nachlass der Trennung des eigenen Vermögens des Erben vom Nachlass. Damit kann die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränkt werden.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Nachlassverwalter | executor | en | |||
Nachlassverwalterin | testamentary executor | en | |||
Nachlassverwalter anstelle eines Testamentsvollstreckers | administrator cum testamento annexo | en | |||
Nachlassverwalter zur Einziehung von Auslandsvermögen | administrator ad colligendum | en | |||
Nachlassverwalter zur Fortführung eines Rechtsstreits | administrator ad litem | en |