[1] Recht: vom Gericht bestellter Verteidiger, auf den ein Rechtsanspruch seitens des Angeklagten besteht [2] Richter, Anwalt : Advokat, Anwalt, Fachanwalt [3] Rechtfertigung : Angeklagter, Anwalt, Mandant [4] Bevollmächtigung : Agent, Anwalt, Bauträger [5] Sicherheit : Anwalt, Aufseher, Bademeister
Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger. Der Gegensatz ist der Wahlverteidiger. Im schweizerischen und im österreichischen Strafprozessrecht besteht ein ähnliches Rechtsinstitut mit der amtlichen Verteidigung bzw. dem Amtsverteidiger.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Pflichtverteidiger | public defender | en | ||
Pflichtverteidiger | Commonwealth duty solicitor | en | |||
Pflichtverteidiger | Kanada duty counsel | en | |||
1 | Pflichtverteidiger | offentlig försvarare | sv |