[1] Schrift : Abschrift, Anmerkung, Aufdruck [2] Bezeichnung, Wort : Kapitel, Schlagzeile, Titel
Journalistische Darstellungsformen gelten für alle Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk, Fernsehen und Internet.
Kennzeichnend für die bundesdeutsche Journalismuslehre nach 1945 ist die vom amerikanischen Journalismus übernommene Trennung von Information und Meinung (Trennungsregel).