[1] Recht: ein in Deutschland seit 1938 abgeschafftes Rechtsinstitut, das durch Stiftungsakt ein von der Erbmasse abgesondertes Vermögen schafft, das unveräußerlich und unteilbar ist und einer bestimmten Erbfolge unterliegt
Das Familienfideikommiss ist eine Einrichtung des Erb- und Sachenrechts, wonach durch Stiftung das Vermögen einer Familie, meist Grundbesitz, auf ewig geschlossen erhalten werden sollte und immer nur ein Familienmitglied allein, der Fideikommissbesitzer, das Nießbrauchsrecht innehatte. Davon zu unterscheiden ist das private Grundeigentum eines Familienmitglieds, die Schatulle, die seiner freien Verfügung zu Lebzeiten und von Todes wegen unterlag.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Fideikommiss | trust | en | ||
1 | Fideikommiss | fidéicommis | fr | ||
1 | Fideikommiss | fideikomiss | sv | ||
Fideikommiss | estate in fee tail | en | |||
ein Fideikommiss auflösen | to disentail an estate | en |