Ein Sattelhof war ein von Frondiensten und vielen Abgaben freies Gut, auf dem die Gerichtsbarkeit über die zu ihm gehörenden Höfe ruhte.
Die Bezeichnung ist abgeleitet von dem mittelhochdeutschen Wort „satel“, welches ein bestimmtes Ackermaß bezeichnete, das allerdings regional von unterschiedlicher Größe war.