- [WIKI] Der Begriff der Beschäftigung hat in der Umgangssprache und im Recht verschiedene Bedeutungen; im weitesten Sinn bedeutet er, dass sich jemand mit einer Sache befasst (beschäftigt ist).
Unter Beschäftigung versteht man im Sozialversicherungsrecht in Deutschland eine Tätigkeit im Rahmen nichtselbständiger Arbeit.