Als Midijob oder Gleitzonenfall bezeichnet man in Deutschland ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro im Monat liegt und 850,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet. Ab dem 1. Juli 2019 wird aus der Gleitzone der „Übergangsbereich“; die Obergrenze steigt auf 1300 Euro. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Innerhalb dieser Gleitzone ist der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung vom Bruttoarbeitsentgelt abhängig, während der Arbeitgeberanteil konstant bei 19,375 % liegt.