[1] In der Bundesrepublik mögliche Form der gleichmäßigen Verteilung des Familieneinkommens auf beide Ehegatten zur Reduzierung der Einkommenssteuer [2] Steuer : Ehegattensplitting, Familiensplitting, Gütergemeinschaft
Das Ehegattensplitting ist das in Deutschland seit 1958 zur Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnern angewendete Splittingverfahren.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Ehegattensplitting | sambeskattning | sv |