Ein Kanzlerkandidat ist die Bezeichnung für den „Spitzenkandidaten“, der in der Bundesrepublik Deutschland traditionell für die beiden größten Parteien CDU/CSU und SPD bei einer Bundestagswahl antritt. Die Partei gibt damit zu verstehen, dass ihre Bundestagsfraktion diesen Kandidaten im neu konstituierten Deutschen Bundestag zum Bundeskanzler wählen will. Die übrigen Parteien verzichten normalerweise auf die Benennung eines Kanzlerkandidaten.