[1] eine spezielle Form der Hypothek, die eine Geldforderung durch einen Grundbucheintrag sichert
Die Sicherungshypothek ist als Unterart der Hypothek ein Grundpfandrecht, das zur Sicherung von bestimmten Forderungen dient und bei der die Eintragung im Grundbuch im Hinblick auf die gesicherte Forderung ohne Belang ist.
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