Die Eichämter der Bundesländer sind in Deutschland für das gesetzliche Messwesen zuständig. Hauptaufgabe ist die Überwachung und Eichung von Messgeräten, die aufgrund ihrer Verwendung der Eichpflicht unterliegen. Die Eichämter unterstehen organisatorisch in der Regel dem Wirtschaftsministerium des Landes und sind an Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gebunden. In der DDR unterstanden die Eichämter dem Deutschen Amt für Maß und Gewicht.