[1] das Recht und die durchsetzbare Macht (die Hoheit, die Gewalt) an einem bestimmten Ort (besonders als Staat) zu bestimmen
Unter einem Hoheitsakt versteht man eine Anordnung, die der Staat von oben herab (hoheitlich) beschließt, bei der somit Staat und Bürger in einem Über-Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) zueinander stehen.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Hoheitsgewalt | jurisdiction | en | |||
Hoheitsbefugnisse | jurisdiction | en | |||
die Nutzung des Meeresbodens außerhalb des nationalen Hoheitsbereichs | the uses of the sea floor beyond the limits of national jurisdiction | en |