[1] eine Anweisung einer Behörde an eine nachgeordnete Behörde
Ein Runderlass (RdErl) ist eine Anweisung einer obersten Bundes- oder Landesbehörde – also z. B. eines (Bundes-)Ministeriums – an nachgeordnete Behörden innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Runderlass | circular | en |