Das Übermaßverbot ist ein von Peter Lerche geprägter rechtswissenschaftlicher Begriff, der sich ursprünglich auf die Gesetzgebung und ihre inhaltlichen Anforderungen bezog. Darüber hinaus wird das Übermaßverbot heute allgemein als Maß für die Angemessenheit staatlichen Handelns verwendet, etwa bei staatlichen Eingriffsrechten oder bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen.