Kassageschäfte sind standardisierte Finanzinstrumente über bestimmte Basiswerte, die spätestens zwei Handelstage nach Geschäftsabschluss von beiden Vertragsparteien Zug um Zug durch Zahlung (Kauf) und Lieferung (Verkauf) zu erfüllen sind. Komplementärbegriff ist das Termingeschäft.