Als Zustimmungsgesetz werden im bundesdeutschen Verfassungsrecht verschiedene Gesetze bezeichnet: ein Bundesgesetz, zu dessen Zustandekommen im Gegensatz zum Einspruchsgesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, siehe zustimmungsbedürftiges Gesetz;
ein Bundesgesetz, mit dem die innerstaatliche Zustimmung zu einem völkerrechtlichen Vertrag gegeben wird, siehe völkerrechtlicher Vertrag und Transformationsgesetz;
ein Landesgesetz, mit dem ein Landesparlament seine Zustimmung zu einem von der Landesregierung ausgehandelten Staatsvertrag erteilt.