Unehelichkeit, Nichtehelichkeit oder Außerehelichkeit bezeichnet rechtlich die Geburt eines Kindes außerhalb einer Ehe; sie wurde früher auch Illegitimität genannt und galt als Ehrenmakel. Demgegenüber bezeichnet Ehelichkeit die Geburt eines Kindes innerhalb einer Eheverbindung oder seine rechtliche Anerkennung als eheliches Kind.